Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verträge, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn die Lieferung vorbehaltlos in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen erfolgt. Alle Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Soweit nichts anders angegeben, halten wir uns an die im Angebot genannten Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Benötigt der Kunde Stückzahlen, welche von den auf der Homepage beispielhaft angegebenen Mengen abweichen, so wird ein individuelles Angebot erstellt.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % sind technisch bedingt und gelten im genannten Umfang als vereinbart. Im Falle geringer Fehlmengen besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Fehlmengen bleiben in diesem Fall unberechnet. Anfallende geringe Mehrmengen werden mitgeliefert und in Rechnung gestellt.
Bei Ware, die rechtlich geschütztes Bild- oder Tonmaterial enthält, erfolgt die Auftragsbestätigung stets unter der Bedingung, dass der Lizenzgeber seine Zustimmung erteilt. Wird die Zustimmung nicht erteilt, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich ab Werk. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der Versand per DHL oder Hermes.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten wird die Ware gegen Transportschäden versichert. Dies muss vor Lieferung schriftlich vereinbart werden.
Der Nichterhalt einer Lieferung ist uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

4. Lieferung und Zahlung

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden im Angebot übermittelt. Die genannten Preise gelten inklusive Verpackung und zzgl. der am Auslieferungstag gültigen MwSt. und Versand. Eine besondere Form der Versendung wird mit einem Zuschlag je nach Aufwand berechnet.
Es bleibt vorbehalten, den Auftrag in Form von Teillieferungen zu erfüllen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Die Zahlung hat innerhalb der in der Rechnung genannten Frist oder – falls dies gesondert vereinbart ist – per Nachnahme oder bar bei Abholung ohne Abzug zu erfolgen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung, und zwar zunächst auf die älteste Schuld angerechnet.

5. Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung des Projekts. Die Frist wird individuell nach Erhalt der benötigten Unterlagen festgelegt. Es handelt sich dabei um ungefähre Termine, für deren Einhaltung wir keine Gewähr übernehmen können, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Liegt ein Fixgeschäft nicht vor, tritt Verzug erst durch Mahnung des Kunden ein. Verbindlich zugesagte Termine und Fristen gelten nur vorbehaltlich der Zustimmung des Lizenzgebers.
Falls sich die Lieferung aus Gründen, die weder von uns noch von unseren Zulieferern zu vertreten sind, verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit angemessen. Dauert diese Verzögerung länger als vierzehn Tage, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugerechnet werden kann. Der Ersatz des Verzugsschadens beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Nicht als Verzögerung in diesem Sinne gelten jedoch Verzögerungen, welche auf vom Kunden gewünschte Änderungen und Korrekturen zurückzuführen sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Tilgung der gesamten Forderung, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ergibt, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware bis zur vollständigen Tilgung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir erteilen die widerrufliche Ermächtigung, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auf unsere Rechnung im Namen des Kunden einzuziehen. Auf Verlangen hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

7. Gewährleistung

Unsere Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang auf ihre Fehlerfreiheit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer Angabe des Mangels zu rügen. Versteckte Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen des Mangels erfolgt. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Die besondere Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.
Die Gewährleistung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn seit Erhalt der Ware ein Jahr vergangen ist.
Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations - oder Materialfehlern beruhen. Kompatibilitätsprobleme beim Abspielen von CD-R können trotz Wartung und sorgfältiger Auswahl der Produktionsmittel nicht völlig ausgeschlossen werden und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Ebenso stellen leichte Farbabweichungen auf Bild-, Ton-, und Datenträgern oder bei Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe keinen Fehler dar.
Bei Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift, wenn ein Fehler vorliegt, der die Nutzung der Ware erheblich beeinträchtigt. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir die Kosten des Versands.
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für unmittelbare oder mittelbare Schäden - sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde unserer Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.
Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnen wir die Kosten der Prüfung und Versendung in angemessenem Rahmen.

8. Urheberrechte

Der Kunde garantiert, dass die Herstellung und Vervielfältigung der Daten- und Tonträger gegen keine gesetzlichen Verbote sowie keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Verlags-, Künstler-, Warenzeichen- und Musterschutzrechte, verstößt.
Der Kunde übernimmt alle Ansprüche, die aus einer Verletzung dieser Rechte gegen uns geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere auch für diesbezüglich anfallende Lizenz-, Anwalts- und Prozesskosten.
Sämtliche Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren und dergleichen sind vom Kunden für alle in Auftrag gegebenen und hergestellten Daten- und Tonträger an die Bezugsberechtigten zu entrichten. Wir übernehmen hierfür keine Verantwortung.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Zittau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.